Richtlinie zur Personalauswahl und Einstellung
  1. Zweck Zweck dieser Richtlinie ist es, die Regeln und das Verfahren für die Auswahl und Einstellung von Mitarbeitenden für alle Unternehmen der Meccanica Baudano Spa Gruppe festzulegen, um:
  • Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Unparteilichkeit des Unternehmens unter Einhaltung der europäischen, nationalen und regionalen Rechtsvorschriften zu gewährleisten;
  • den am Verfahren beteiligten Unternehmensbereichen und -einheiten nützliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen;
  • den Mitarbeitenden und neu eingestellten Personen einen informativen Leitfaden bereitzustellen.
  1. Geltungsbereich Diese Bestimmungen gelten für Einstellungen in unbefristete Positionen bei L’Immagine Ritrovata S.r.l. und ihren direkt oder indirekt kontrollierten Tochtergesellschaften, mit Ausnahme der Einstellung von Personen, die gesetzlich geschützten Kategorien angehören und für die besondere gesetzliche Verfahren gelten.
  2. Allgemeine Kriterien für die Personalauswahl Das Verfahren zur Auswahl und Einstellung von Mitarbeitenden basiert auf den Grundsätzen der Öffentlichkeit und Transparenz, um die bei der Personalbeschaffung angewandten Kriterien klar und nachvollziehbar darzustellen. Die Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern sowie die Auswahlprüfungen müssen nach den folgenden allgemeinen Kriterien organisiert und durchgeführt werden:
  3. a) Öffentliches und transparentes Auswahlverfahren Zu diesem Zweck wird für jede Einstellung eine öffentliche Stellenausschreibung erstellt und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
  4. b) Unparteiische Bewertung Das Auswahlverfahren basiert auf der Bewertung und Ermittlung der Person, deren berufliche Erfahrung und Ausbildung am besten zu den Aufgaben der ausgeschriebenen Position passen.
  5. c) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Entscheidungen über die Einstellung werden nicht aufgrund des Geschlechts, der Kultur, der Herkunft oder anderer diskriminierender Kriterien getroffen.
  6. Personalauswahl Auf Grundlage der vom Verwaltungsrat festgelegten Leitlinien leitet die Direktorin, der Direktor oder die verantwortliche Person des betreffenden Unternehmensbereichs das Verfahren zur Personalsuche und -auswahl wie folgt ein:
  7. a) Stellenausschreibung Die Stellenausschreibung wird vor Ablauf der Bewerbungsfrist für einen angemessenen Zeitraum über die Online-Kanäle des Unternehmens veröffentlicht. Die Ausschreibung muss Folgendes enthalten:
  • das gesuchte Berufsprofil;
  • die erforderlichen Voraussetzungen, Ausbildungsabschlüsse und Qualifikationen;
  • die Angabe, ob Berufserfahrung in der betreffenden Branche als zwingende Voraussetzung oder als bevorzugte Qualifikation gilt;
  • das Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsfrist sowie die Dauer des Bewertungszeitraums;
  • die berufliche Einstufung;
  • den Zeitplan und die Modalitäten des Auswahlverfahrens auf Grundlage von Qualifikationen und/oder Vorstellungsgesprächen und/oder schriftlichen oder praktischen Prüfungen.
  1. b) Auswahlkommission Es wird eine Auswahlkommission eingesetzt, die aus der Direktorin oder dem Direktor, der Leitung des Unternehmensbereichs, der die betreffende Stelle zu besetzen hat, sowie gegebenenfalls aus externen Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im jeweiligen Berufsfeld besteht.
  2. c) Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren
  • Übereinstimmung des Ausbildungsabschlusses und des beruflichen Werdegangs mit der ausgeschriebenen Position;
  • Berufserfahrung in der betreffenden Funktion oder in vergleichbaren Funktionen, sofern dies in der Stellenausschreibung angegeben ist;
  • weitere für die Position relevante Erfahrungen, sofern diese in der Stellenausschreibung angegeben sind.
  1. d) Abschluss der Phase zur Prüfung der Voraussetzungen mit
  • der Erstellung einer Liste potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten;
  • der Planung von Gesprächen mit den vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern.
  1. e) Auswahlverfahren Das Auswahlverfahren dient ausschließlich der eingehenden Bewertung der Fähigkeiten und Eignungen, die für die Ausübung der vorgesehenen Aufgaben am besten geeignet sind. Lebensläufe, Prüfungen und Vorstellungsgespräche müssen eine Bewertung der Fähigkeiten, Kompetenzen, Eignungen und Zuverlässigkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie jedes weiteren beruflichen Mehrwerts ermöglichen, der für die Ziele des Unternehmens von Bedeutung ist. Das Auswahlverfahren umfasst folgende Schritte:
  • Prüfung des Lebenslaufs;
  • Vorstellungsgespräch mit Schwerpunkt auf Eignung und Kompetenzen;
  • gegebenenfalls eine schriftliche oder praktische Prüfung. In der Stellenausschreibung werden die einzelnen Phasen des Auswahlverfahrens und die durchzuführenden Prüfungen festgelegt.
  1. f) Endgültige Auswahl Die Ergebnisse des Verfahrens werden den vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen mitgeteilt. Die Mitteilung enthält ausschließlich Informationen über die ausgewählte Person sowie das Datum des Abschlusses des Auswahlverfahrens.
  2. Bewertungskriterien und -verfahren Qualifikationen und Berufserfahrungen werden bewertet und durch folgende Maßnahmen ergänzt:
  • Informationen über die vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber, die unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu einem Vorstellungsgespräch und/oder einer schriftlichen Prüfung eingeladen werden sollen;
  • Planung der Vorstellungsgespräche und Prüfungen mit den vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern.